Grillplatz
Grillplatzordnung
für die Grillstube Handthalgrund
Die Benutzung des Grillplatzes sowie des Grills erfolgt auf eigene Gefahr; der Forstbetrieb Ebrach haftet nicht für Schäden. Grillen ist nur mit vorheriger Genehmigung des Forstbetriebs Ebrach erlaubt (Tel. 09553/98970).
Der Schlüssel zur Benutzung des Grills kann gegen eine Kaution von 50,00 € am Forstbetrieb (Marktplatz 2, 96157 Ebrach) während der Dienstzeiten von 8.00 h bis 16.00 h (Fr. 14.00 h) abgeholt werden.
Nach Kontrolle des Platzes und Abgabe des Schlüssels am Forstbetrieb erfolgt die Rückerstattung der Kaution.
Bitte halten Sie den Platz sauber und nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit - verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn gerne vorfinden würden.
Achten Sie ganz besonders auf den BRANDSCHUTZ!






