Breitbandausbau – Teil 1
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Breitbandausbau – Teil 1.
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Marktgemeinde Ebrach das endgültige Erschließungsgebiet veröffentlicht. Der Fördersteckbrief wird auf dem Portal des Breitbandzentrums, Amberg, veröffentlicht.
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Stellungsnahme der Marktgemeinde Ebrach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netztes in den von der Marktgemeinde Ebrach definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
Der Markt Ebrach hat neun von 19 Förderschritten bereits erfüllt. Mit der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren suchen wir nun nach einem geeigneten Kooperationspartner, der gemeinsam mit uns die Wünsche unserer Bürgerinnen und Bürger im Ausbaugebiet realisieren kann.
Der vom Zuwendungsempfänger mit dem Aus- oder Aufbau eines NGA-Netzes zu beauftragende Netzbetreiber ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu ermitteln.
Die Bekanntmachung erfolgt zeitgleich mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Markterkundung. Der Markt Ebrach schafft damit im eigenen Zuständigkeitsbereich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, damit der Aus- oder Aufbau des NGA-Netzes erfolgen kann.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 22.08.2014, 11:00 Uhr einzureichen.
Der Markt Ebrach hat mit Schreiben vom 04.04.2014 die Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt, inwieweit ein Ausbau des NGA-Netzes mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln möglich ist. Mit Schreiben vom 17.04.2014 hat die Bundesnetzagentur geantwortet und mitgeteilt, dass mit den vorhandenen Möglichkeiten im Erschließungsgebiet das beabsichtigte Ziel des Marktes Ebrach nicht erreicht werden kann.
Ergebnis der Markterkundung
Die vom Markt Ebrach durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Die detaillierte Anfrage finden Sie anbei (Anfrage - hier klicken). Die Frist läuft bis zum 07. März 2014.
Der Markt Ebrach fragt außerdem in den „schwarzen Flecken“ der Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.3 BbR) die Netzbetreiber in den Erschließungsgebieten einzeln zu ihren Ausbauplänen für die kommenden drei Jahre und zu ihren Ausbaumaßnahmen der letzten drei Jahre schriftlich an.
Die Erschließungsgebiete sowie das Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung sind im Abschnitt „Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung“ dargestellt.
Der Markt Ebrach hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 6 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Der Markt Ebrach hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
Das Erschließungsgebiet sowie das Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung sind aus folgender Karte ersichtlich.
Breitbandförderung – jetzt Bedarf melden
Unternehmen sind aufgefordert, ihren Bedarf zu melden.
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Der Markt Ebrach hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte Das Erschließungsgebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Ebrach. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber (Privathaushalte und Unternehmer) im Erschließungsgebiet mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Wir wollen die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig, die sukzessive abgearbeitet werden müssen. Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfs nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet.
Da die tatsächlich verfügbare Geschwindigkeit von der zugesicherten Geschwindigkeit des Anbieters oft abweicht, ist ein Test erforderlich. Die aktuelle Übertragungsgeschwindigkeit kann auf der Internetseite www.initiative-netzqualität.de/startseite oder unter www.speed.io gemessen werden.
Unternehmen des Marktes Ebrach sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis 14. Oktober 2013 zu melden. Nutzen Sie hierfür das unten angefügte Formular.
Für Rückfragen steht Ihnen der Breitbandpate des Marktes Ebrach, Herr Konrad Götz, zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
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Henkelmann, Peter
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- 09553 922015
- 09553 9220-20
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