Breitband – Teil 2

Der Markt Ebrach beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

In der folgenden Datei finden Sie die Stellungnahme des Marktes Ebrach zum Kooperationsvertrag:

Dem Markt Ebrach ist am 20.09.2016 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern übergeben worden.

Der Markt Ebrach hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen

Diese Auswahlentscheidung kann im folgenden Dokument eingesehen werden:

Der Markt Ebrach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 31.03.2016 einzureichen.

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Ebrach vom  09.09.2015 bis zum 15.10.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR  durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

Der Markt Ebrach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Der Markt Ebrach bittet daher mit dem „hier hinterlegten Aufruf“ alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 15.10.2015 an der Markterkundung zu beteiligen.

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung des Marktes Ebrach kann hier abgerufen werden: