Breitbandausbau – Teil 3

Der Markt Ebrach beteiligt sich zum dritten Mal am Breitband-Förderbescheid des Freistaats Bayern.

Ziel dieses dritten Verfahrens ist es, die restlichen geförderten "Weißen Flecken - Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download" zu erschließen. Auf dieser Seite informieren wir über dne aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Die Stellungnahme des Marktes Ebrach zum Kooperationsvertrag kann unten auf dieser Seite im Downloadbereich unter "Markt Ebrach Stellungsnahme zum Kooperationsvertrag" eingesehen werden.

Dem Markt Ebrach ist am 04.12.2018 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freitstaat Bayern für das 3. Verfahren übergeben worden.

Die Bekanntmachung des Marktes Ebrach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR) kann unten auf dieser Seite im Downloadbereich unter "Markt Ebrach vorgesehene Auswahlentscheidung" eingesehen werden.

Der Markt Ebrach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisiseren kann, ein offenes, transparentes und diskrimierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 12.07.2018 einzureichen.

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind untenstehend zum Download bereitgestellt.

Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Ebrach vom 10.03.2018 bis zum 16.04.2018 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben: Hier finden Sie das Dokument.

Der Markt Ebrach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und katographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Der Markt Ebrach bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 16.04.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung des Marktes Ebrach kann in der unten stehenden Karte abgerufen werden.