Der Markt Ebrach ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ebrach.de.
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Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BayEGovV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung (www.bitvtest.de) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 09.12.2023
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info(at)ebrach.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:
Verwaltungsgemeinschaft Ebrach
Rathausplatz 2
96157 Ebrach
Telefon: 09553 92200
Telefax: 09553 922020
E-Mail: info(at)ebrach.de
Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html