Der Marktgemeinderat von Ebrach hat in der Sitzung vom 16.03.2026 den Entwurf der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Großgressingen, Teilfläche Fl.-Nr. 115, Gmkg. Großgressingen, Markt Ebrach in der Fassung vom 16.03.2026 gebilligt.
Gleichzeitig hat der Marktgemeinderat beschlossen, mit dem o. g. Entwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Einbeziehungssatzung wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB ist nicht vorgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gem. § 34 Abs.6 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich und wird daher nicht durchgeführt.
Da auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet wird, kann die Öffentlichkeit jedoch ab dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt die Unterlagen im Internet unter www.ebrach.de oder während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Bauamt) Rathausplatz 2, 96157 Ebrach einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren, und sich zu den Planungen äußern (§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
Der Entwurf der o.g. Einbeziehungssatzung mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.03.2026 sind
vom 13. April 2026 bis einschließlich 12. Mai 2026
im Internet veröffentlicht und auf der Homepage des Marktes Ebrach unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich: www.ebrach.de
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
- dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Bauamt) Rathausplatz 2, 96157 Ebrach zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ebrach, den 02.04.2026
gez. Daniel Vinzens