Der Marktgemeinderat des Marktes Ebrach beschließt am 17.11.2025 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Östlich der Neudorfer Straße und Ebrach Ost“. Dabei findet § 13a BauGB Anwendung dahingehend, dass die Bebauungsplan-Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung und somit beschleunigt aufgestellt wird. Unter Einhaltung aller Vorgaben des § 13a BauGB werden auf den Umweltbericht und die Eingriffs- Ausgleichsthematik sowie nach § 13 BauGB auf die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Planungsziel ist die Anpassung und Korrektur einzelner Planaussagen zu Baugrenzen und -linien aufgrund kleinteiliger Änderungen und Erweiterungen von Gebäudeteilen wie Terrassen und Balkonen, der Sozialstation sowie der bereits bekannten Bauabsichten für die Einfamilienhäuser.
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Flur-Nr. 130/66, Gemarkung Ebrach,
- Im Osten: durch die Flur-Nr. 118 (Gewässer Harbach), Gemarkung Ebrach
- Im Süden: durch die Flur-Nr. 549/24 (Bundesstraße B 22), Gemarkung Ebrach
- Im Westen: durch die Flur-Nrn. 126 (St. Lukaskirche), 130/14 (Emil-Kemmer-Straße), 130/53 und 130/65, Gemarkung Ebrach
Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 130 und 130/73 und Teile von Fl.-Nr. 139/66 der Gemarkung Ebrach mit einer Fläche von 1,1070 ha (siehe Detaillageplan).
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ein Planentwurf ist vom Ingenieurbüro Schönfelder, Bischberg, ausgearbeitet und vom Marktgemeinderat am 17.11.2025 beschlossen worden.
Der Planentwurf kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 28.11.2025 bis 30.12.2025 in der Geschäftsstelle im Rathaus Ebrach, Rathausplatz, 96157 Ebrach, 1. Stock, Zimmer 16, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Unterrichtung eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist bitte ein Termin unter der Telefonnummer 09553 9220-0 zu vereinbaren. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum nachfolgend in PDF-Format zur Einsicht verfügbar.
3. Bebauungsplan-Änderung (BBP-Ä) vom 17.11.2025
Anlage 3 gutachterliche Stellungnahme Immissionsschutz vom 21.11.2025
Begründung zur 3. Bebauungsplan-Änderung vom 17.11.2025
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ebrach, den 18.11.2025
MARKT EBRACH
Daniel Vinzenz
1. Bürgermeister
