Marktgemeinde Ebrach
für den Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist als Lageplan unter der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses abgedruckt.
Der Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ für das oben bezeichnete Gebiet und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom
20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer 12)
Rathausplatz 2, 96157 Ebrach
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist von jedermann abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf (https://www.ebrach.de) unter „Unsere Gemeinde – Ortsrecht – Bebauungspläne“ veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ebrach, 09.03.2023
gez.
Daniel Vinzens
Erster Bürgermeister