Die Bebauungspläne können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach einsehen.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Marktgemeinde Ebrach
für Die Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal – Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“
Der Gemeinderat des Marktes Ebrach hat in der Sitzung vom 16.01.2023 und 27.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ betrifft in der Gemarkung Ebrach die Flurnummern 526 und eine Teilfläche der Flurstücksnummern 526/2, 79/6 und 79/16. Das Plangebiet umfasst insgesamt 5023.91 m². Die Fläche des Grundstückes Fl. Nr. 526 umfasst 3917.81 m². Eine Fläche in Höhe von 1106.11 m² soll vom Grundstück Fl. Nr. 526/2 dazu genommen werden. Für die Teilfläche 79/6 + 79/16 Ortsstraße „Schwimmbadweg“ zur B22 muss mit dem Straßenbauamt eine Abbiegespur o. ä. festgelegt werden.
Geplant ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes ‚Norma‘ (VK von ca. 1200 m²) mit Bäckerei/Metzgerei (VK ca. 150 m²) und einer Zu-/Abfahrt mit ausreichenden Stellplätzen. Die genaue Lage der Zu- und Abfahrt soll in Absprache mit dem Markt Ebrach festgelegt werden. Zur Ausgleichung der Höhen auf den Grundstücken der geplanten Norma soll der angrenzende, aufgeschüttete Wall genutzt werden.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im Regelverfahren aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel ist es, eine moderne Nahversorgung für den Markt Ebrach zu erstellen.
Ebrach, 09.03.2023
gez.
Daniel Vinzens
Erster Bürgermeister