Bebauungspläne

Die Bebauungspläne können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach einsehen.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Marktgemeinde Ebrach

für Die Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal – Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“

Der Gemeinderat des Marktes Ebrach hat in der Sitzung vom 16.01.2023 und 27.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ betrifft in der Gemarkung Ebrach die Flurnummern 526 und eine Teilfläche der Flurstücksnummern 526/2, 79/6 und 79/16. Das Plangebiet umfasst insgesamt 5023.91 m². Die Fläche des Grundstückes Fl. Nr. 526 umfasst 3917.81 m². Eine Fläche in Höhe von 1106.11 m² soll vom Grundstück Fl. Nr. 526/2 dazu genommen werden. Für die Teilfläche 79/6 + 79/16 Ortsstraße „Schwimmbadweg“ zur B22 muss mit dem Straßenbauamt eine Abbiegespur o. ä. festgelegt werden.

Geplant ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes ‚Norma‘ (VK von ca. 1200 m²) mit Bäckerei/Metzgerei (VK ca. 150 m²) und einer Zu-/Abfahrt mit ausreichenden Stellplätzen. Die genaue Lage der Zu- und Abfahrt soll in Absprache mit dem Markt Ebrach festgelegt werden. Zur Ausgleichung der Höhen auf den Grundstücken der geplanten Norma soll der angrenzende, aufgeschüttete Wall genutzt werden.

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im Regelverfahren aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel ist es, eine moderne Nahversorgung für den Markt Ebrach zu erstellen.

 

Ebrach, 09.03.2023

                                                                                                          (Siegel)

gez.

Daniel Vinzens

Erster Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Marktgemeinde Ebrach

für den Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist als Lageplan unter der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses abgedruckt.

Der Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ für das oben bezeichnete Gebiet und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom

20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023

in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer 12)

Rathausplatz 2, 96157 Ebrach

während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist von jedermann abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf (https://www.ebrach.de) unter „Unsere Gemeinde – Ortsrecht – Bebauungspläne“ veröffentlicht.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ebrach, 09.03.2023

                                                                                                          (Siegel)

gez.

Daniel Vinzens

Erster Bürgermeister