Gebührenhinweis

Bitte denken Sie daran, dass für Dienstleistungen wie die An- und Abmeldung von Gewerbe Gebühren anfallen. Informieren Sie sich vorab über die Gebühren die ggf. mit der Bearbeitung Ihres Antrags anfallen und zahlen Sie diese möglichst zeitnah und selbstständig an die Verwaltung der Marktgemeinde indem Sie die Summe Ihrem Antrag belegen oder durch eine Überweisung an die VG Ebrach. Nähere Informationen zu den anfallenden Gebühren für einzelne Leistungen finden Sie unter dem Reiter Steuern, Gebühren & Beiträge.

Formulare A–Z