Trinkwasseranalysen
Wasserprüfberichte
Nach der Trinkwasserverordnung (TVO) sind wir verpflichtet, jedes Jahr die Qualität und die Entnahmemengen den zuständigen Fachbehörden mitzuteilen.
Zur Desinfektion wird dem Trinkwasser Natriumhypochlorit zugesetzt. Die Zugabe entspricht und erfolgt gem. § 11 der TrinkwV in Verbindung mit der Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Umweltbundesamtes.
Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Wasseranalysen belegen: Die Qualität Ihres Ebracher Trinkwassers in den beiden Versorgungszonen ist ohne Mängel.
Wasser- und Abwassergebühren
Der Markt Ebrach erhebt folgende Gebühren für Wasser und Abwasser:
Für Wasser fällt aktuell eine Gebühr von 2,05 € (netto zzgl. 7% MwSt) pro Kubikmeter an.
Für Abwasser müssen Sie 2,57 € (netto=brutto, da steuerfrei) pro Kubikmeter entrichten.
Grundgebühren bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
Durchfluss bis 4m³/h bis 10m³/h bis 16m³/h bis 63m³/h | Wassergrundgebühr 30,00 €/ Jahr 48,00 €/ Jahr 60,00 €/ Jahr 600,00 €/ Jahr |
Abwassergrundgebühr 75,00 € / Jahr 150,00 € / Jahr 250,00 € / Jahr 1.000,00 € / Jahr
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