Abwasser

„Abwasserbeseitigung;

Anpassung der Abwasserbeseitigungskonzepte - Bezeichnung der Gebiete nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWG für das Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion für Kleinkläranlagen

Die Gemeinden sind gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 2 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) verpflichtet, Abwasserentsorgungskonzepte aufzustellen und fortzuschreiben für alle Anwesen, die nicht an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden. Das Abwasserbeseitigungskonzept (Stand: Juli 2022) wird nachfolgend veröffentlicht. Im Abwasserbeseitigungskonzept wird auch festgelegt, ob ein PSW (Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft) zur Begutachtung einer Kleinkläranlage herangezogen werden darf und welche Anforderungen an die Kleinkläranlagen gestellt werden.

Soweit sich im neuen Abwasserentsorgungskonzept Änderungen zu den bisherigen Anforderungen ergeben, müssen die bereits bestehenden Kleinkläranlagen angepasst werden. Die betroffenen Betreiber erhalten vom Landratsamt Bamberg eine entsprechende Information.“

Abwassertechnische Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben im Bereich des Marktes Ebrach

Wasser

Trinkwasseranalysen

Wasserprüfberichte

Die Brunnen und Hochbehälter der beiden Versorgungszonen im groben Überblick

Nach der Trinkwasserverordnung (TVO) sind wir verpflichtet, jedes Jahr die Qualität und die Entnahmemengen den zuständigen Fachbehörden mitzuteilen.

Zur Desinfektion wird dem Trinkwasser Natriumhypochlorit zugesetzt. Die Zugabe entspricht und erfolgt gem. § 11 der TrinkwV in Verbindung mit der Bekanntmachung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Umweltbundesamtes.

Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Wasseranalysen belegen: Die Qualität Ihres Ebracher Trinkwassers in den beiden Versorgungszonen ist ohne Mängel. 

Wasser- und Abwassergebühren

Der Markt Ebrach erhebt folgende Gebühren für Wasser und Abwasser:

Für Wasser fällt aktuell eine Gebühr von 2,05 € (netto zzgl. 7% MwSt) pro Kubikmeter an.

Für Abwasser müssen Sie 2,57 € (netto=brutto, da steuerfrei) pro Kubikmeter entrichten.

Grundgebühren bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:

Durchfluss

 bis  4m³/h  

 bis 10m³/h 

 bis 16m³/h 

 bis 63m³/h 

Wassergrundgebühr

30,00 €/ Jahr

48,00 €/ Jahr

60,00 €/ Jahr

600,00 €/ Jahr

 

Abwassergrundgebühr

75,00 € / Jahr

150,00 € / Jahr

250,00 € / Jahr

1.000,00 € / Jahr