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Wandern

Ob Wandern, ein schöner Spaziergang, Nordic Walking oder ein gemütliches Rasten am Grillplatz. Hier finden Sie alle Informationen.

Zahlreiche, gut ausgeschilderte Rundwanderwege bieten dem Wanderer und Radfahrer fantastische Ausblicke auf Ebrach und die Täler des Steigerwaldes. Die Wälder rund um den Ort gehörten einst zur Abtei und beherbergen sehr alte Buchenbestände, welche teilweise bis zu 300 Jahre alt sind.

Ergänzt werden die Rundwege durch Fernwanderwege, die Ebrach durchlaufen. Vom bequemen Spaziergang bis zur Mehrtagestour ist alles möglich.

  • Spaziergänge und Wanderungen

Der Methusalempfad M – Vielfalt auf kleinstem Raum

Eine schöne Ergänzung zum Baumwipfelpfad ist der auf der gegenüberliegenden Seite der Bundesstraße 22 ausgewiesene Methusalempfad. Dieser ca. 1,5-stündige Wanderweg führt durch das wildromantische Naturschutzgebiet „Spitzenberg“, vorbei an zahlreichen alten Baumriesen, die durch bizarre und markante Wuchsformen auffallen und als Methusaleme bezeichnet werden.

Der Beginn des Pfades liegt gegenüber dem Besucherparkplatz des Baumwipfelpfads an der Waldecke, in der geraden Verlängerung der Überquerungshilfe. Dem geübten Wanderer erschließt sich ein Weg durch verschiedene Waldzonen mit außergewöhnlichen Bäumen. Entlang des Wanderpfades sind neben den Hinweisen auf die Methusalembäume, die mit dem rotem M gekennzeichnet sind, ebenfalls auf Holzschildern Baumarten markiert. Der Pfad ist zu allen Jahreszeiten reizvoll und bietet gerade an heißen Sommertagen einen schattigen und kühlen Verlauf. Festes Schuhwerk und an heißen Tagen Mückenschutz werden empfohlen.

Der Pfad ist auf Grund der Geländelage mit Treppen und Stegen leider nicht für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen geeignet.

Für Gruppen ab 10 Personen können auch Führungen vereinbart werden.

Weitere Informationen finden Sie hier oder im Flyer.

  • Bayerische Staatsforsten, AöR – Forstbetrieb Ebrach

    09553 989725

Grillplatz

Grillplatzordnung für die Grillstube Handthalgrund

Die Benutzung des Grillplatzes sowie des Grills erfolgt auf eigene Gefahr; der Forstbetrieb Ebrach haftet nicht für Schäden. Grillen ist nur mit vorheriger Genehmigung des Forstbetriebs Ebrach erlaubt.

Der Schlüssel zur Benutzung des Grills kann gegen eine Kaution von 50,00 € am Forstbetrieb während der Dienstzeiten abgeholt werden.

Nach Kontrolle des Platzes und Abgabe des Schlüssels am Forstbetrieb erfolgt die Rückerstattung der Kaution.

Bitte halten Sie den Platz sauber und nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit – verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn gerne vorfinden würden.

Achten Sie ganz besonders auf den BRANDSCHUTZ!