Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung mit Anhörung Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Marktgemeinde Ebrach für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 02.12.2023 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ vom Architekturbüro Imagine, Bauart & Design, Fürth gebilligt.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ für das oben bezeichnete Gebiet und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom

08.12.2023 bis einschließlich 10.01.2024

in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer 12)

Rathausplatz 2, 96157 Ebrach

während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist per Post (Imagine. Bauart & Design GmbH, Am

Schallerseck 34, 90765 Fürth) oder per Mail (buero(at)imagine-art.de) von jedermann abgegeben

werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Weiherseetal - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf (https://www.ebrach.de) unter „Unsere Gemeinde – Ortsrecht – laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ebrach, 04.12.2023                                                                                                    

gez.

Daniel Vinzens

Erster Bürgermeister

 

2. Bebauungsplan-Änderung „Östlich der Neudorfer Straße und Ebrach Ost“ mit integriertem Grünordnungsplan „Wohnen am Harbach“

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Bebauungsplan-Änderung „Östlich der Neudorfer Straße und Ebrach Ost“ mit integriertem Grünordnungsplan „Wohnen am Harbach“

Der Marktgemeinderat von Ebrach hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplans „Östlich der Neudorfer Straße und Ebrach Ost“ beschlossen. Vorgesehen ist die Errichtung von mehreren Einzelhäusern, welche teilweiße mit Mitteln des Freistaates Bayern zur „Einkommensorientierten Förderung“ mitfinanziert werden sollen. Das Ziel des Marktes ist es, attraktiven Wohnraum trotz ständig steigender Mietpreise in der Kommune zu schaffen.

Der Geltungsbereich der Änderung liegt im Osten von Ebrach und kann dem nachfolgenden Übersichtsplan entnommen werden.

Abbildung 1: Übersichtslageplan

Die Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung erfolgt nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da die Bebauungsplan-Änderung der Nachverdichtung von bereits beplanten Flächen zur Wohnraumgenerierung dient und gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² durchgeführt wird (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

Auf die Angabe der Arten der verfügbaren, umweltrelevanten Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.

Die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die Bereits vorab beim Landratsamt abgefragt wurden, können weiter unten dieser Bekanntmachung entnommen werden.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung ist wie folgt umgrenzt:

Im Norden:      durch Teile der Flur-Nr. 130/66, Gemarkung Ebrach

Im Osten:        durch die Flur-Nr. 118 (Gewässer Harbach), Gemarkung Ebrach

Im Süden:       durch die Flur-Nr. 549/24 (Bundesstraße B 22), Gemarkung Ebrach

Im Westen:      durch die Flur-Nr. 126 (St. Lukas), 130/65 und Teile von 130/53, Gemarkung Ebrach

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 130, 130/52 und Teile der Flur-Nrn. 130/53 und 130/66 der Gemarkung Ebrach mit einer Fläche von ca. 1,10 ha.

Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Abbildung 2: Geltungsbereich der Änderung auf DFK (Digitale Flur-Karte)

Ein Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 18.09.2023 vom Marktgemeinderat gebilligt worden.

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 09.10. – 09.11.2023 im Internet auf der Webseite des Marktes (www.ebrach.de) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Ebenfalls auf der Webseite des Marktes abrufbar sind sowohl der Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs.2 Satz 5 BauGB als auch die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Einsicht im Rathaus des Marktes Ebrach, Rathausplatz 2, 96157 Ebrach, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt Ebrach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an den Markt zu übermitteln, bei Bedarf können diese aber auch vor Ort abgegeben oder auf dem Postweg zugestellt werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen, welche vorab beim Landratsamt abgefragt wurde, liegen den Entwurfs-Unterlagen bei:

  • Stellungnahme Landratsamt Bamberg vom 17.11.2023

Wasserrecht: bzgl. Nähe zum Harbach und zum wassersensiblen Bereich; bzgl. der Niederschlagswasserbeseitigung;

Immissionsschutz: bzgl. möglicher Emissionen der südlich gelegenen B 22;

Naturschutz: bzgl. Nähe zum Harbach und zu Starkregenereignissen; bzgl. der Biberreviere am Harbach;

 

Ebrach, den 28.09.2023                                              gez. Vinzens

                                                                                     1. Bürgermeister